Geistlicher Vorbehalt

[89] Geistlicher Vorbehalt, zu Zeiten des Deutschen Reichs das Recht, daß ein katholischer Reichsstand, wenn er zur protestantischen Lehre überging, aller Güter u. geistlicher Würden verlustig wurde.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 89.
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