Vorhand, die

[1270] Die Vorhand, plur. die -hände. 1. Der vordere Theil der Hand, die Vorderhand, S. dieses. 2. Bey den Pferdegelehrten wird der vordere Theil eines Pferdes bis an die Gruppe die Vorhand genannt, zum Unterschiede von der Nachhand oder dem Hintertheile. Man siehet leicht, daß Hand hier nicht manus bedeuten könne, sondern in einer von seinen veralteten Bedeutungen stehen müsse. 3. Die rechte Hand, doch nur so fein selbige das Merkmahl des Vorzuges, des Ranges ist; ohne Plural. Jemanden die Vorhand lassen, den Platz zur rechten Hand, den Rang. Im Nieders. die Vorderhand. Die Vorhand haben, jemanden zur rechten Hand sitzen; ob es gleich in diesem Verstande nur noch in den Kartenspielen am üblichsten ist, wo derjenige die Vorhand hat, oder an der Vorhand sitzet, welcher zuerst ausspielet. Im gemeinen Leben wird es oft für Vorzug überhaupt gebraucht.


Wenn die verwirrten Sinnen

Der leidenden Vernunft die Vorhand abgewinnen,

Günth.


Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1270.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika