Vortragen

[1308] Vortragen, verb. irregul. act. S. Tragen. 1. So fern vor vor einem andern her bedeutet, trägt man jemanden das Schwert, eine Laterne u.s.f. vor, wenn man selbige vor ihm her träget. 2. Vor einem andern tragen, d.i. es ihm unmittelbar gegenwärtig machen. (1) In mehr eigentlichem Verstande, wo es in der Deutschen Bibel mehrmahls von den Speisen für vorsetzen[1308] gebraucht wird. Esset, was euch wird vorgetragen, Luc. 10, 8. Und man trug ihnen Essen vor von seinem Tisch, 1 Mos. 43, 34. Im Hochdeutschen ist es in dieser Bedeutung veraltet. (2) In figürlichem Verstande, durch eine Reihe zusammenhängender Ausdrücke, Vorstellungen bey andern zu erwecken suchen. a. In weiterm Verstande, wo es absolute und ohne Meldung der Person gebraucht wird. Die Gabe haben, etwas deutlich vorzutragen. Er trug die Sache sehr rührend vor. Wo es überall gebraucht werden kann, wo eine Reihe zusammen hängender Ausdrücke oder Vorstellungen Statt findet. b. In engerer Bedeutung. Einem etwas vortragen, es durch eine Reihe zusammen hängender Vorstellungen zu dessen Beurtheilung oder Wahl, zu dessen Wissenschaft bringen. Der Gemeinde göttliche Wahrheiten vortragen. Eine Sache dem Landesherrn vortragen. Ihm eine Klage, eine Bitte vortragen. Seine Sache dem Rathe vortragen. Sowohl die Reihe zusammen hängender Vorstellungen, als auch die Absicht, unterscheiden dieses Wort von vorstellen.

Daher die Vortragung in der ersten und der Vortrag in der letzten Bedeutung.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1308-1309.
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