Wegsetzen

[1434] Wégsetzen, verb. regul. act. 1. Von einem Orte setzen, an einen andern Ort setzen. Einen Stuhl wegsetzen. 2. Ein Kind wegsetzen, es heimlich an einen öffentlichen Ort setzen, um dessen los zu werden. 3. Sich über andere wegsetzen, sich besser, vornehmer, weiser dünken. 4. Sich über etwas wegsetzen, es nicht achten, es für geringe halten. Er glaubt, daß sein Adel ihn über diese Pflicht wegsetze, ihn dazu nicht verbinde. So auch die Wegsetzung.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1434.
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