Weihbischof, der

[1452] Der Weihbischof, des -es, plur. die -schöfe, in der Römischen Kirche, ein geweiheter Bischof, der aber kein eigenes Bisthum hat, sondern nur Vicarius eines ordentlichen Bischofes, besonders zu Weihungen und andern bloß bischöflichen Handlungen, ist, und auch Chor-Bischof genannt wird. Im Niederdeutschen Wigelbischop. Die erste Hälfte ist unstreitig von weihen, entweder weil ein solcher Vicarius wirklich zum Bischof geweihet ist, oder auch so fern er Gewalt hat, Kirchen u.s.f. zu weihen. Andere leiten es mit geringerer Wahrscheinlichkeit von dem alten Wik, ein Dorf, her, und erklären es durch einen Bischof auf dem Lande.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1452.
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