Würdig

[1626] Würdig, -er, -ste, adj. & adv. von Würde, in der weitern Bedeutung, so fern es Vorzug überhaupt bedeutet. 1. In jemandes äußern oder innern Vorzügen gegründet, denselben angemessen. Diese Handlung ist deiner nicht würdig. 2. Die nöthigen Vorzüge zu etwas habend, wodurch sich würdig von dem weitern werth unterscheidet. Einer Stelle würdig seyn. Ein würdiger Gast zum Tische des Herrn. Sich zu etwas würdig machen, sich die nöthigen Vorzüge dazu erwerben. Ich bin dieses Lobes nicht würdig. Zuweilen auch in weiterer Bedeutung für werth. Des Todes würdig seyn. Ein der schärfsten Strafe würdiges Verbrechen. 3. Der Achtung anderer würdig. Ein[1626] würdiger Mann. Diese Bedeutung ist schon sehr alt, obgleich Gottsched sie irrig für neu, und eben so ungegründet für verwerflich hielt.

Schon im Kero, Ottfried u.s.f. wirdig.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1626-1627.
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