Zuschlag, der

[1771] Der Zuschlag, des -es, plur. die -schläge. 1. Die Handlung des Zuschlagens, in verschiedenen Bedeutungen des Verbi. Wer das meiste biethet, dem soll der Zuschlag geschehen, dem soll es zugeschlagen werden. In dem Deichbaue wird die letzte Zudeichung eines Dammes, ingleichen die Ausfüllung eines Deichbruches, der Zuschlag genannt. In einigen Niederdeutschen Gegenden ist der Zuschlag so viel als die Sperre, das Verboth der Ausfuhre oder Nutzung. Der Kornzuschlag, das Verboth der Ausfuhre, die Getreidesperre. Die Wiesen in Zuschlag legen, sie hägen, die Huth auf denselben verbiethen. 2. Dasjenige, was zugeschlagen wird, in welchem Verstande besonders im Hüttenbaue dasjenige, was zur Beförderung des Flusses der Erze denselben zugesetzet wird, als Schlacken, Bley, Kalkstein u.s.f. der Zuschlag, zuweilen auch wohl der Vorschlag genannt wird.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1771.
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