Der Doge

[356] Der Doge, (a. d. Italiän. eigentlich Herzog,) der Name des Oberhauptes in den beiden Italiänischen Freistaaten Venedig und Genua. Er wird aus dem Adel, in dessen Händen die Regierung ist, erwählt. In Venedig behält er seine Würde Lebens lang, in Genua nur zwei Jahr. Seine Macht ist sehr eingeschränkt und bestehet mehr in dem Aeußerlichen. Merkwürdig ist die Vermählung des Doge zu Venedig mit dem Adriatischen Meere. Gewöhnlich am Himmelfahrtstage, oder bei ungestümen Meere an einem andern Tage, fährt er auf dem Bucentaur, einem prächtig verzierten Schiffe, in Begleitung des Rathes und der vornehmen Geistlichkeit ein Stück ins Adriatische Meer. Eine unzählige Menge kleinerer Schiffe mit Zuschauern angefällt umgeben den Bucentaur, der von den Kanonen der in einer Linie gestellten Kriegsschisse begrüßt wird. Von allen Seiten her erschallen Lieder und Musik. Hierauf wirft der Doge nach einigen gesprochenen Gebeten einen goldenen Ring ins Meer, wobei er lateinisch folgende Worte sagt; »wir vermählen uns mit dir, o Meer, zum Zeichen einer wahren und beständigen Herrschafft.« Wenn dieß geschehen ist, segelt der ganze Zug wieder zurück, und mancherlei Freudensbezeigungen beschließen den Tag. Die ganze Ceremonie soll ein Sinnbild der Herrschaft der Venetianer über das Adriatische Meer sein.

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Brockhaus Conversations-Lexikon Bd. 1. Amsterdam 1809, S. 356.
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