Lykurg

[444] Lykurg, ein berühmter Gesetzgeber, der ums Jahr 876 vor Chr. Geb. den durch mannigfache Veränderungen sehr zerrütteten Staat der Spartaner von dem Abgrund des Verderbens rettete, und ihm eine ganz neue Verfassung gab, wobei er sich auf lange Zeit in Ansehn und Wohlstand erhielt. Da Lykurg der Sohn eines Spartanischen Königs war, und seinen Ansprüchen auf die Krone aus heldenmüthiger Aufopferung für seinen jungen Enkel entsagte; so war es nicht zu verwundern, daß seine Landsleute ein unumschränktes Zutrauen zu ihm faßten und sich seinen Einrichtungen unbedingt unterwarfen. Er verließ sein Vaterland auf einige Zeit, und machte verschiedne Reisen in entfernte Länder, um die dasigen Verfassungen näher kennen zu lernen. Nach seiner Zurückkunft in Sparta führte er sogleich ein ganz neues Regierungs Gebäude auf, wobei die Erziehung der Bürger zu Kriegern seine Hauptabsicht war. Träge Weichlichkeit, Hang zu sinnlichen Vergnügungen und übermäßiger die Sitten verderbender Luxus sollte aus dem Herzen jedes Spartaners verbannt, und dagegen Arbeitsamkeit, Unerschütterlichkeit in Bekämpfungen von Gefahren und Eifer für das gemeine Wohl in ihm belebt werden. Deßwegen führte er die öffentliche Erziehung der Kinder ein, ließ das weibliche Geschlecht eben so strenge erziehen als das männliche, verbot den Gebrauch des aus Gold oder Silber geprägten Geldes, verordnete gemeinschaftliche Mahlzeiten der Bürger, und traf im Allgemeinen solche Anordnungen, wodurch der Körper gestärkt und zur Ausdauerung jeder Beschwerde geschickt gemacht wurde. So heilsam diese Einrichtungen für das Zeitalter waren, worin Lykurg lebte, und so [444] vielen Dank er dafür bei der Nachwelt verdient, daß er halb wilde Barbaren zu Menschen umschuf; so ungereimt ist es dessen ungeachtet, wenn man ihn in neuern Zeiten als einen wahren philosophischen Gesetzgeber hat anpreisen und seine Gesetzgebung zur Nachahmung anempfehlen wollen. Man übersah den großen Unterschied der Zeiten und Menschen. Für die Spartaner, welche damahls auf der untersten Stufe der Cultur standen, waren Lykurgs Anordnungen zweckmäßig und vortrefflich; sie würden aber ihre Brauchbarkeit völlig verlieren, wenn man sie unter Völkern einführen wollte, die schon auf den höchsten Grad der Verfeinerung und des Luxus gekommen sind.

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Brockhaus Conversations-Lexikon Bd. 2. Amsterdam 1809, S. 444-445.
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