Remiß verwechseln

[177] Remiß verwechseln, als welches einen Aufschub, Erlaß einer Schuld, eine Nachsicht, oder auch den Nachlaß eines gewissen Theils an der Kaufsumme (Rabar) bedeutet.

Quelle:
Brockhaus Conversations-Lexikon Bd. 4. Amsterdam 1809, S. 177.
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