Die Send

[224] Die Send, heilige Send, das Send-Gericht (Lat. Synodus), war bei den alten Deutschen eine Art geistlicher Gerichte oder Kirchen-Visitationen, welche die Archidiaconen in den zu ihren Sprengeln gehörigen Städten und Dörfern jährlich hielten, oder durch die von ihnen verordneten Send Richter, Send-Schöppen, halten ließen, um alles, was etwa strafbares, besonders wider die Sabbathsfeier oder die zehn Gebote, war verübt worden, und was der Richter aufgezeichnet hatte, zu untersuchen und zu bestrafen. Alle in den Bezirk gehörige Personen mußten vor diesem geistlichen Rügen-Gericht ohne Ausnahme erscheinen, wenn sie nicht etwa ganz besonders davon befreit waren, welche Personen eben daher sendbarfrei oder semperfrei (m. s. dies. Art.) genannt wurden. Der gar zu große Mißbrauch, welcher nachher bei diesen so genannten Send-Gerichten einriß, war Ursache, daß sie die Fürsten und Herren nach und nach abschafften, besonders da nach der Reformation die protestantischen Fürsten sich selbst das Recht, in geistlichen Dingen zu richten, zueigneten. Uebrigens dürfen diese Send-Gerichte nicht mit den Zent-Gerichten verwechselt werden. (M. s. darüber den besondern Artikel.)

Quelle:
Brockhaus Conversations-Lexikon Bd. 5. Amsterdam 1809, S. 224.
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