Der Wildbann

[415] Der Wildbann ist von jenem Worte wohl zu unterscheiden, welches die Befugniß bezeichnet, Andre von der Jagd auszuschließen – ein Vorrecht, das besonders den königl. Forsten zustand.

Quelle:
Brockhaus Conversations-Lexikon Bd. 6. Amsterdam 1809, S. 415.
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