Das Codicill

[231] Das (vielleicht richtiger: der) Codicill (a. d. Lat.) heißt eine letzte Willensverordnung, worin keine unmittelbare Erbeinsetzung befindlich ist, sondern gewisse andere Punkte und Anordnungen bestimmt werden. Es beziehet sich ein solches Codicill entweder auf einen schon vorhandenen letzten Willen, und dann ist es blos für den Testamentserben verbindlich; oder es ist für sich eine Bestimmung für diejenigen, welche ohne Testament erben (Intestaterben), und behält daher auch für diese die Wirkung.

Quelle:
Brockhaus Conversations-Lexikon Bd. 7. Amsterdam 1809, S. 231.
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