Der Convent

[241] Der Convent (a. d. Lat.) heißt eine jede Zusammenkunft. – Bei Klöstern heißt es die Versammlung der Mönche in Angelegenheiten des Klosters, so wie auch der Ort, wo sie sich versammlen, oft auch das Stift oder Kloster selbst; daher Conventual ein Stiftsherr, Stiftsgenoß, ein Mönch etc. – Was übrigens den so bekannten französischen Nationalconvent anbelangt, so sehe man den Art. Nationalversammlung.

Quelle:
Brockhaus Conversations-Lexikon Bd. 7. Amsterdam 1809, S. 241.
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