Der Fiscal

[350] Der Fiscal (a. d. Lat.) heißt eigentlich eine öffentliche Person, welche über die Gerechtsame des Fiscus (der landesherrlichen Einkünfte) wachen muß; daher Kammer-, Hof-Fiscal etc. Ein peinlicher heißt derjenige, welcher Einen wegen eines Verbrechens, im Namen des Fürsten oder der Obrigkeit, auf Leben und Tod anklagt. – Dann nennt man auch überhaupt jeden, welcher die Kasse einer Privatgesellschaft zu vertreten und zu berechnen hat, einen Fiscal

Quelle:
Brockhaus Conversations-Lexikon Bd. 7. Amsterdam 1809, S. 350.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: