Das Jubiläum

[496] Das Jubiläum, Jubeljahr, war ehemals bei den Juden allemal das 50ste Jahr, wo die Felder ruhen mußten, die veräußerten Güter wieder an ihre Herren zurücksielen, die Leibeigenen ihre Freiheit bekamen etc. Dann fing man in der römischen Kirche, namentlich der Papst Bonifacius VIII im J. 1300, an, jedesmal bei einem neu eintretenden Jahrhundert das Erste Jahr für ein Jubeljahr, Jubiläum zu erklären, und dabei allen denjenigen, welche in diesem Jahre gewisse Kirchen besuchen würden, einen großen Ablaß (s. d. Art.) zu ertheilen; daher es auch das [496] Ablaßjahr hieß. Diese den Revenüen allerdings sehr günstige Einrichtung wurde in der Folge auf kürzere Zeit angesetzt. Papst Clemens VI. erklärte 1350 jedes 50ste, Urban VI (1389) jedes 33ste, und endlich Sixtus IV. (im J. 1475) jedes 25ste Jahr für ein Jubeljahr, wobei es denn auch nachher geblieben ist. – Uebrigens wird bekanntermaßen in öffentlichen sowohl als in Privat-Verhältnissen, von irgend einer merkwürdigen Begebenheit an, das hundertste Jahr (z. B. von Stiftung einer Universität), oder das Funfzigste, (z. B. bei einem Ehepaar, welches so lange mit einander in der Ehe gelebt hat), auch wohl das Fünf und Zwanzigste (ebenfalls bei einem Ehepaar), und zwar jenes das goldene, dieses das silberne Jubiläum genannt.

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Brockhaus Conversations-Lexikon Bd. 7. Amsterdam 1809, S. 496-497.
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