Das Parere

[202] Das Parēre (a. d. Ital.) heißt ein schriftlich abgefaßtes Gutachten unpartheiischer Kaufleute über eine zweifelhafte streitige Handelssache, worüber sie, unter Vorlegung des vorseienden Falles und der Beschaffenheit der Sache, zu Rathe gezogen und um ihre Meinung gebeten werden.

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Brockhaus Conversations-Lexikon Bd. 8. Leipzig 1811, S. 202.
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