Alterniren

[62] Alternīren heißt ab- oder umwechseln. Zwei Besitzer alterniren bei Besetzung einer Stelle, wenn der Eine diesmal, der Andere das nächste Mal, hierauf wieder der Erste u.s.w. die Stelle besetzt. So sagt man auch von zwei Beamten, daß sie jährlich alterniren, wenn der Eine in diesem Jahre, der Andere im folgenden, im dritten wieder der Erste u. s. s. das Amt verwaltet. – Alternatīve aber nennt man die Wahl zwischen zwei Auswegen, von denen der eine nothwendig gewählt werden muß; so heißt es von Jemandem, dem es freigegeben wird, ob er die verwirkte Strafe mit Gefängniß oder Geld abbüßen will; es ist ihm die Alternative zwischen Gefängniß und Geldstrafe gestellt worden.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1837., S. 62.
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