Coupon

[482] Coupon wird nach dem Französischen etwas Abgeschnittenes oder Angeschnittenes genannt, z.B. jedes angeschnittene Stück seidener und anderer nach der Elle gemessenen Waaren, vorzugsweise heißen aber Coupons die den verzinslichen Staatsschuldverschreibungen in ganzen Bogen beiliegenden viertel-oder halbjährig zahlbaren Anweisungen zur Erhebung der Zinsen, von denen zur Verfallzeit immer einer abgeschnitten und der darauf bemerkte Betrag der Zinsen bei der betreffenden Kasse gegen Abgabe desselben empfangen wird. Eine besondere Überschrift des Bogens enthält Namen und Nummer des Staatspapiers, zu welchem die Coupons gehören, heißt die Zinsleiste und muß bei der betreffenden Behörde eingereicht werden, um einen neuen Zinsbogen empfangen zu können, nachdem die Coupons des alten sämmtlich verbraucht worden sind; auch sind solche Staatspapiere ohne Zinsleiste nicht verkäuflich.

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Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1837., S. 482.
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