Emancipation

[657] Emancipation, ein dem Lateinischen entlehnter Ausdruck, bedeutet im Allgemeinen so viel wie Entlassung aus einer Gewalt, welche Jemand über eine Sache oder Person besaß, und die Römer brauchten diesen Ausdruck von der Entlassung eines Sohnes aus der väterlichen Gewalt, was jetzt von selbst durch die Mündigkeit eintritt, sowie von der Freilassung ihrer Sklaven. Gegenwärtig versteht man darunter vorzüglich die Aufhebung von Rechtsbeschränkungen, denen ein Theil der Angehörigen eines Staates blos deshalb unterliegt, weil er sich zu einer andern als der Staatsreligion bekennt. Eine solche Emancipation der Katholiken in Irland trat 1829 ein, indem dieselben vorher von vielen Staatsämtern und von der persönlichen Theilnahme an den Verhandlungen des Parlaments ausgeschlossen waren, und ebenso wird von vielen Seiten her die Emancipation der Juden in christlichen Staaten, d.h. die völlige Aufhebung der Beschränkungen, durch welche sie den andern Staatsangehörigen im Genusse bürgerlicher Rechte nachstehen, als recht und billig gefodert.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1837., S. 657.
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