Erwerben

[691] Erwerben heißt etwas als Eigenschaft, als Äußeres, als Eigenthum oder sonst an sich bringen, z.B. verdienen. So müssen auch Kenntnisse und Fertigkeiten erworben werden, denn nur die Fähigkeiten dazu sind dem Menschen angeboren; Rechte dagegen können auch angeboren sein und daher sind nur diejenigen zu erwerben, mit denen das Erste nicht der Fall ist. Die Erwerbung von Sachen geschieht durch Kauf, Tausch, Schenkung, Erbschaft u.s.w., wird aber in der Regel erst durch erfolgte Übergabe und Besitzergreifung vollendet, ohne die man blos ein Recht auf die z.B. gekaufte Sache besitzen würde; nur in einzelnen Fällen ist dieses Recht mit der Besitznahme gleich wirksam. So erwerben Kinder und Enkel das väterliche Erbe sogleich, Andere aber nur nach erklärtem Antritt der Erbschaft. Im gemeinen Leben wird unter Erwerb oft die Art und Weise des Verdienens verstanden, wofür richtiger Gewerbe gesagt werden sollte.

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Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1837., S. 691.
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