Glasur

[228] Glasur ist der glasartige dünne Überzug, welcher Töpfergeschirren ertheilt wird, um ihnen Glanz zu ertheilen und sie für die in ihnen enthaltenen Flüssigkeiten undurchdringlich zu machen, welche sich ohne die Glasur in sie wie in einen Schwamm einziehen würden. Die gewöhnliche Töpferglasur, Bleiglasur, besteht aus Bleiglätte und geschlemmtem Thon oder auch Lehm, wird auf die Geschirre gestrichen und in der Hitze verglast. Da nun die Bleiglätte giftig ist, so können die Töpfergeschirre einen der Gesundheit nachtheiligen Einfluß auf die in ihnen bereiteten Speisen haben, wenn nicht auf die Bereitung und Austragung der Töpferglasur die gehörige Sorgfalt verwendet wird. Es muß sowol das richtige Verhältniß zwischen den die Glasur gebenden Bestandtheilen (fünf Gewichtstheile sein gemahlene Glätte auf drei Gewichtstheile magern, geschlämmten Thon) gewählt, als auch eine gehörige Feuerung beim Verglasen angewendet werden. Man hat auch verschiedene Glasuren vorgeschlagen, welche gar keine Bleiglätte enthalten, sie werden jedoch nur selten angewendet, weil dieselben theils durch die größere Feuerung, welche sie erfodern, zu theuer sind, theils bei der Bereitung und Austragung Kenntnisse und Kunstgriffe voraussetzen, welche die Töpfer selten besitzen. Am meisten empfiehlt sich die Wasserglasglasur, welche keiner höhern Hitze bedarf als die Bleiglasur. Im Allgemeinen kann man zur Glasur alle leichtflüssigen Mineralien nehmen, welche leicht verglasen, und mehre derselben geben verschiedene Farben; so gibt z.B. Kupferasche eine grüne, Magnesiumoxyd eine braune, Smalte eine blaue, Mennige eine gelbe Glasur.

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Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 2. Leipzig 1838., S. 228.
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