Kaper

[547] Kaper (der) heißt ein Schiff, welches, während Seemächte Krieg führen, von Privatleuten, welche auch Kap er genannt werden, mit der Absicht ausgerüstet wird, feindliche Schiffe sammt deren Ladung wegzunehmen, zu kapern und, ohne die in dem feindlichen Lande bestehenden Gesetze zu beachten, Handelsverkehr mit den Bewohnern desselben zu unterhalten. Zu diesem Gewerbe müssen Diejenigen, welche es unternehmen, von ihrer Regierung einen Kaperbrief erhalten haben, wenn sie und die Bemannung ihres Schiffes nicht als Seeräuber behandelt werden wollen. Der Kaperbrief gibt die Ermächtigung zu Feindseligkeiten unter [547] der Bedingung, daß die desfalls bestehenden Vorschriften beobachtet werden. Verschiedene Mächte haben untereinander Verträge abgeschlossen, nach denen, auch wenn ein Kriegszustand eintreten sollte, doch keine der betreffenden Regierungen Kaperbriefe ausstellen soll.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 2. Leipzig 1838., S. 547-548.
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