Leihbank

[723] Leihbank, Leihhaus oder Lombard bezeichnet eine öffentliche Anstalt, in der gegen hinreichendes Pfand und mäßige Zinsen Geldsummen ausgeliehen werden, damit die Armen und Bedürftigen nicht nöthig haben, sich um ein Darlehn an Wucherer zu wenden. Für das Pfand erhält der Entleiher einen Schein, gegen welchen ihm das eingesetzte Pfand zurückgegeben wird, wenn er zugleich die geliehene Summe und die Zinsen entrichtet. Auf diesem Scheine ist auch der Tag angegeben, an welchem das Pfand verfällt. Wird bis zu diesem das Pfand nicht eingelöst, so wird dasselbe nach vorhergegangener öffentlicher Bekanntmachung versteigert und der Entleiher kann nun noch den Überschuß, welcher von dem Erstehungsgelde nach Abzug aller Kosten verbleibt, in Empfang nehmen, wenn er im Laufe des nächsten Jahres sich meldet. Thut er dies nicht, so wird jener Überschuß an die Armenanstalten des Orts abgeliefert. Die ersten Leihhäuser errichteten Juden, um Wucher zu treiben. Dieselben waren 1394 aus Frankreich vertrieben worden und schlichen sich unter dem Namen von Lombarden wieder ein. Die von ihnen errichteten Leihhäuser erhielten daher den Namen Lombards, welcher nachher auf alle Leihhäuser überging. Das erste wahre Leihhaus gründete 1464 der Minorit Barnabas Interamnensis zu Perugia im Kirchenstaate, und 1498 wurde in Deutschland das erste Leihhaus zu Nürnberg unter dem Namen Wechselbank gegründet.

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Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 2. Leipzig 1838., S. 723.
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