Parquet

[419] Parquet heißt ein mit Parquetage oder Täfelwerk ausgelegter (getäfelter) Fußboden und parquetiren bedeutet daher einen solchen Fußboden herstellen, was mittels Tafeln zu geschehen pflegt, welche aus regelmäßig und oft sehr künstlich geschnittenen und zusammengesetzten Stückchen Holz einer Art oder von verschiedenen Sorten bestehen. In den Theatern werden die zunächst hinter dem Orchester und vor dem Parterre angebrachten Plätze das Parquet genannt; auch erhält in Gerichtssälen der Raum denselben Namen, wo sich die Plätze der Richter befinden.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 3. Leipzig 1839., S. 419.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: