Pharaospiel

[484] Pharaospiel (das) ist ein sehr altes, früher nur in Frankkelch bekanntes, jetzt aber allgemein verbreitetes Hazardspiel, das jedoch fast überall policeilich verboten ist und nur in einigen deutschen Badeorten, sowie hier und da bei Gelegenheit von Jahrmärkten und Vogelschießen gesetzlich erlaubt und dann gewöhnlich an bestimmte Unternehmer verpachtet ist. Seinen Namen hat es von dem, sonst auf einem Blatte der franz. Karte, mit welcher es gespielt wird, abgebildeten König Pharao, welcher für besonders glücklich darin galt, und besteht im Allgemeinen darin, daß Jemand (der Bankier) eine Summe Geld (die Bank) auslegt, gegen welche eine unbeschränkte Anzahl von Spielern (die Pointeurs) von einem bestimmten niedrigsten Betrage an bis zum Belaufe der ganzen Bank auf eine oder mehre der 13 Karten setzen. Der Bankier entscheidet Gewinn und Verlust, indem er von einem vollen, gehörig gemischten Spiel Karten jedesmal zwei nacheinander verdeckt abzieht und offen vor sich hinlegt, von denen die erste für ihn, die andere für die Spieler gewinnt und umgekehrt verliert. An diese Hauptregel schließen sich die zahlreichen andern Regeln und Gebräuche dieses Glückspieles an. Der Bankier hat oft einen Gehülfen, der ihn bei Beaufsichtigung des Spiels und mit Einnehmen des Gewonnenen und Bezahlung des Verlustes unterstützt und Croupier genannt wird.

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Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 3. Leipzig 1839., S. 484.
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