Bank

[178] Bank wird ursprünglich eine Anstalt genannt, worin Kaufleute Capitalien leicht, sicher und ohne große Unkosten niederlegen, um jeden Augenblick davon Gebrauch machen zu können. Mit der Erweiterung des Handels wurden solche Anstalten Bedürfniß und es bildeten sich namentlich zwei Hauptarten derselben, die Umschreibe- und die Zettelbanken, vorzüglich aus. In der Umschreibe- oder Giro-, auch Depositenbank legen Kaufleute Geldsummen in gemünzten oder ungemünzten Metallen nieder, lassen sich einen unbedeutenden Abzug, Bankagio oder Bankaufgeld, gefallen, wovon die Kosten der Anstalt bestritten werden, und erhalten dann in den Bankbüchern ein Blatt, Folio oder Conto, auf dem für sie Rechnung geführt wird. Haben sie nun Zahlungen an ein Handelshaus zu machen, welches ebenfalls ein Bankconto besitzt, so wird ihnen die Summe ab- und jenem Hause zugeschrieben. Große Zahlungen werden auf diese Weise sehr bequem, ohne großen Aufwand [178] und mit Vermeidung aller Gefahr bewerkstelligt, welche das Aufbewahren und der Transport der Gelder mit sich bringt. Die älteste bekannte Girobank ist die zu Venedig im J. 1171 gegründete, nach deren Muster im J. 1609 die zu Amsterdam eingerichtet wurde, worauf ähnliche Institute 1619 in Hamburg und 1621 in Nürnberg entstanden. Ostreich besaß seit 1703 eine Girobank, an deren Stelle später eine Leihbank und 1818 die wiener Nationalbank trat. Die Geschäfte solcher Banken werden von Bankdirectoren, Bankdeputirten, Kassirern u.s.w. besorgt, für deren Treue und Rechtschaffenheit die Bank haften muß. Oft sind damit Leihbanken verbunden, welche Darlehen zu mäßigen Zinsen nehmen und zu höhern ausleihen, wozu indeß deponirte Gelder nie verwendet werden sollten; es geschieht aber oft in der Hoffnung, daß inzwischen keine große Baarzahlung von der Bank verlangt werde. Gewinn und Verlust solcher Geschäfte gehen lediglich auf Rechnung der verantwortlichen Bankdirectoren. Zettelbanken werden durch Unternehmer errichtet, welche ein Capital zusammenschießen, das den Credit der Bank gründet und wofür sie Actien oder Antheilsscheine erhalten, an deren Besitz sich die Ansprüche auf den beabsichtigten Gewinn knüpfen. Die Geschäfte einer solchen Bank bestehen hauptsächlich in der Ausgabe von Wechseln auf sich selbst, welche Banknoten oder Bankzettel genannt werden, verschiedenen Werth haben und mit denen sie, wie mit baarem Gelde, Wechsel discontirt, d.h. den Inhabern den Betrag derselben vor der Verfallzeit und mit Abzug der Zinsen (des Disconto) auszahlt. Durch Ausgeben einer weit größern Summe in Banknoten, als das baare Capital beträgt, machen solche Banken großen Gewinn, indem sie von einem weit größern Vermögen Zinsen genießen, als sie wirklich besitzen; die Übertreibung dieser Operation schadet aber dem Credit einer Bank, welche dann von den Inhabern ihrer Noten um baares Geld gedrängt, und wenn sie das nicht hinreichend aufbringen kann, zum Bankrott genöthigt wird. Die älteste Zettelbank entstand 1407 in Genua; die berühmteste war aber von jeher die 1698 in London gegründete. Je nachdem die Banken von Privatleuten oder vom Staate errichtet sind, werden sie auch Privat- und Staatsbanken genannt. Es gibt auch Banken, die Beides zugleich sind, wie die große öffentliche Bank in Nordamerika, an welcher der Staat ein Fünftel Antheil hat, deshalb fünf Bankdirectoren ernennt und das Recht hat, in geeigneten Fällen die Bankbücher einzusehen.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1837., S. 178-179.
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