Bank, Bankwesen

[399] Bank, Bankwesen. Banken sind Anstalten zur Aufbewahrung großer Geldmassen, zur Erleichterung des Umsatzes bei Handelsgeschäften, zur Beförderung des Handelsverkehrs vermittelst Vorschüssen und in Umlauf gesetzter Gelder; das Bankwesen umfaßt daher jede Art des Geldverkehrs u. bildet eine wesentliche Grundlage des Handels, so daß seine Einrichtung ein Hauptaugenmerk der finanziellen Gesetzgebung bildet. Das B.geschäft wird entweder von Privaten betrieben (Privatbanken), oder ein B.geschäft ist von dem Staate mit besonderen Vorrechten ausgestattet, es empfängt die Ueberschüsse der Staatseinnahmen, macht dem Staate wohl auch Vorschüsse, unterliegt ebendeßwegen [399] auch der Controle des Staates; solche Banken heißen öffentliche Banken, Staatsbanken oder Nationalbanken , und ihr Credit ist mit dem des Staates unzertrennlich verbunden. Oeffentliche Banken unterscheidet jedoch der heutige Sprachgebrauch gewöhnlich von den Nationalbanken u. nennt solche Privatbanken öffentliche, welche unter der Controle des Staates stehen u. ihre Ergebnisse von Zeit zu Zeit veröffentlichen; solche Banken sind gewöhnlich auf Aktien gegründet. Ihren Geschäften nach zerfallen alle Banken in 5 Klassen: 1) Giro-B. Sie nehmen edle Metalle in Verwahrung und geben sie auf Verlangen gegen Abzug einer kleinen Provision wieder heraus; für die hinterlegte Summe erhält der Einleger einen Schein, zugleich wird ihm in den B.büchern ein eigenes Blatt eröffnet (B.folio); leistet er nun an einen Dritten eine Zahlung, so gibt er seine Anweisung an die B. ab, worauf die Uebertragung der deponirten Summe durch Umschreibung in den B.büchern auf den Namen des Dritten ohne weiteres stattfindet (B.transportzettel). Der Zweck einer solchen B. ist also einerseits die sichere Aufbewahrung größerer Summen, sodann die verminderte Abnutzung des edeln Metalls, welche dasselbe im Umlauf erleidet, endlich die Vereinfachung der Zahlungen. 2) Depositenbanken; sie nehmen Geld oder Werthpapiere an u. verwahren sie gegen eine kleine Provision auf einen bestimmten Zeitraum. (Die Depositen- wie die Girobanken haben sich indessen nur ausnahmsweise rein erhalten, indem die meisten auch die anderen B.operationen betreiben.) 3) Leihbanken (Lombards) geben Darlehen auf Bürgschaften, Pfänder u. Hypotheken; in letzterem Falle heißen sie Hypothekarbanken. Ihr Hauptzweck ist den Darlehnsuchenden die nöthigen Vorschüsse zu geben und so dem Wucher der Privaten zu steuern; zugleich geben sie den Besitzern von baarem Gelde die Gelegenheit, dasselbe sicher und zinsentragend anzulegen. 4) Disconto- od. Wechselbanken kaufen Wechsel, die an ihrem Platze in bestimmter Frist zahlbar sind, dafür ziehen sie den Zins für die Zeit zwischen dem Kauf- und Verfalltage ab, sie treiben also dasselbe Geschäft wie die Bankiers, die Wechsel discontiren. Sie gewähren dem Geschäftsmanne den Vortheil, daß er seine Wechsel, ohne den Verfalltag abwarten zu müssen, sogleich in baares Geld umsetzen kann, ohne zu großen Disconto (Abzug) leiden zu müssen. 5) Zettelbanken oder Notenbanken geben Papiergeld (B.noten) aus, deren Werth vollständig von dem Credite der B. abhängt, d.h. von der Ueberzeugung des Publikums, daß die B. im Stande ist, zu jeder Zeit ihre Noten in baares Geld zu verwandeln; deßwegen muß sie immer einen bestimmten Vorrath von baarem Gelde (man rechnet 1/3 des Betrags der in Umlauf befindlichen Noten) in ihren Gewölben bereit halten und für den weiteren Betrag im Besitze von Wechseln, Staatspapieren u. dgl. sein, die sich leicht in Geld verwandeln lassen. Eine Zettel-B. befaßt sich mit allen B.operationen; das ausgegebene Papiergeld ist eigentlich nur ein Darlehen, für das sie keine Zinsen zu bezahlen hat, was an Zinsenersparniß 2 Procent durchschnittlich einträgt; den Hauptgewinn müssen die anderen Operationen abwerfen. – Das Bankwesen ist so alt als der Handel; bei den Griechen z.B. dienten einzelne besonders heilige Tempel als Depositenbanken, indem dort Privaten ihre Schätze zur Aufbewahrung niederlegten; bei den Römern waren die Privatbankgeschäfte sehr ausgebildet, was bei dem großen Umfange des Reiches und einem Centralpunkte wie Rom nicht anders sein konnte. Die öffentlichen Banken entstunden jedoch erst in den mittelalterlichen Republiken Italiens; Venedig hatte 1171 eine Giro-B., ihr folgte die St. Georgs-B. von Genua, die später auch Zettel-B, wurde; 1619 erhielt Amsterdam eine Giro-B., Hamburg 1615, die sich wie die genuesische bis jetzt erhalten hat, obwohl sie 1813 von Davoust geplündert wurde, was jener 1800 durch Massena widerfahren war. Die große engl. B. entstand 1694; sie gibt B.noten aus, discontirt Wechsel, leiht, nimmt Depositen an, gibt Credit; sie ist Gläubigerin [400] des Staates, empfängt die Ueberschüsse der Staatseinnahmen, bezahlt die Zinsen der Staatsschuld u. die Pensionen aus, kurz sie besorgt unter gewissen Contracten alle Geldgeschäfte des Staates. Jetzt sind bereits in allen bedeutenderen Staaten Europas Nationalbanken, öffentliche Banken aber in allen Städten von belangreichem Handelsverkehr; an Privatbanken sind Schottland u. Nordamerika am reichsten; die nordamerik. Banken haben sich jedoch 1838 durch ihre Bankerote berüchtigt gemacht. Diese erfolgten aus Mißbrauch des Credits; sie gaben Noten von vielfach höherem Betrag als ihr Vermögen war aus, deßwegen mußten sie falliren, als das Papier in Metall verwandelt werden sollte.

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Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 1, S. 399-401.
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