Die Bank

[116] Die Bank, eine Anstalt, bei welcher Capitalisten eine beliebige Summe Geld einlegen, und demjenigen, welchem sie zu zahlen haben, Anweisungen darauf geben. Dieses geschieht theils Sicherheits, theils Bequemlichkeits wegen, um der Mühe des Auszahlens überhoben zu sein; es werden aber gewöhnlich noch andere Vortheile dabei beabsichtigt. Wenn in einer Bank das Eigenthum des Geldes unter einem bestimmten Zirkel oder einer Anzahl von Eignern umher geht, so heißt dieselbe eine Girobank: wenn hingegen die Bank so eingerichtet ist, daß ein jeder, der auch keinen Antheil an der Einrichtung der Casse hat, und folglich nicht zu den Eignern der Bank gehört, auf einen Bankschein das Geld, worauf derselbe lautet, ausgezahlt erhalten kann; so heißt sie eine Zettelbank. Von der ersten Art ist die älteste und das Muster die von Venedig; von der zweiten ist die Bank von Genua die älteste, welche im Jahre 1407 errichtet worden ist. Beide Arten der Banken pflegen einen größern Zahlwerth in ihren Banknoten ins Publicum zu bringen,[116] als sie Geld oder Gedeswerth besitzen, durch welche Einrichtung sie große Vortheile zu ziehen im Stande sind. Es sind daher gewöhnlich mit beiden Arten von Banken Leihbanken verbunden; jedoch so, daß die Girobanken bloß auf edle Metalle und unverderbliche Waren, die Zettelbanken hingegen auf mehrere Arten von Geldeswerth, insonderheit auf liegende Gründe, zu leihen pflegen. Eine vernünftig eingerichtete Zettelbank kann in einem Staate, in welchem das baare Geld rar, die Zinsen hoch sind und der Wucher freies Spiel hat, von großem Nutzen sein. Unter die Hauptgläubiger der Banken gehört gewöhnlich der Staat. Die classische Schrift über die Banken ist die Schrift von Büsch, in seinen kleinen Schriften über die Handlung.

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Brockhaus Conversations-Lexikon Bd. 1. Amsterdam 1809, S. 116-117.
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