Physiker

[494] Physiker heißt überhaupt ein der Physik Kundiger, namentlich wenn er sich mit physikalischen Forschungen und Arbeiten beschäftigt. Sodann versteht man aber unter Physiker oder Physicus insbesondere von Seiten des Staats angestellte, ärztliche Beamte, welche in bestimmten Bezirken die Medicinalangelegenheiten (s. Medicin) zu beaufsichtigen und den Behörden, wo es erfoderlich ist, ärztliche Gutachten und Berichte zu erstatten haben. Je nach den örtlichen Verhältnissen führen sie auch die Titel Amts-, Kreis-oder Stadtphysicus, an deren Stelle neuerdings in manchen Ländern der von Gerichtsärzten getreten ist.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 3. Leipzig 1839., S. 494.
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