Promulgiren

[584] Promulgiren heißt bekannt machen und wird vorzugsweise bei Gesetzbüchern und einzelnen Gesetzen gebraucht, welche gar keine Kraft haben, wenn sie nicht gehörig promulgirt sind. Promulgation heißt die Bekanntmachung eines Gesetzes, häufig aber wird statt dessen auch der Ausdruck publiciren und Publication gebraucht.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 3. Leipzig 1839., S. 584.
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