Revers

[685] Revers oder Reversalien nennt man eine schriftliche Urkunde, welche Jemand zur Sicherstellung eines Andern darüber ausstellt, daß er ein ihm eingeräumtes Recht nicht misbrauchen, oder daß eine Handlung einem Andern nicht zum Nachtheil gereichen solle. Man nennt auch die Versicherungen Reversalien, welche vom Landesherrn beim Regierungsantritte den Ständen des Reichs über die Aufrechterhaltung der Verfassung, Freiheiten und Privilegien u.s.w. gegeben werden.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 3. Leipzig 1839., S. 685.
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