Sheriff

[178] Sheriff, ein von dem angelsächs gerefa abstammendes Wort, ist in England der Titel des den einzelnen Grafschaften vorstehenden Oberbeamten, welcher mit Vollstreckung der königl. Strafurtheile, Sorge für die Policei, Beitreibung der königl. Taxen und der Strafgelder beauftragt ist, in bürgerlichen Sachen Recht zu sprechen, auch die Untersuchung der vor die Geschworenengerichte zur Entscheidung kommenden Rechtsfälle zu führen hat. Er hat auch die Geschworenen in Vorschlag zu bringen und die Sitzungstage anzuberaumen. Unter ihm, der deshalb auch High-Sheriff oder Ober-Sheriff genannt wird, stehen die Unter-Sheriffs. Jede Grafschaft (Shire, in welche England eingetheilt ist), hat einen Sheriff, London aber hat seinen eignen, sodaß auf Middlessex (in welcher Grafschaft London liegt), zwei kommen. Mit dem Amte eines Sheriffs ist großer Einfluß und Ansehen verbunden, aber keine Besoldung, trotzdem daß dasselbe einen großen Aufwand nöthig macht. Jeder, welcher zu diesem Amte gewählt wird, muß dasselbe, wenn nicht bestimmt festgesetzte Gründe obwalten, annehmen, ist jedoch nicht verbunden, sich demselben in vier Jahren zweimal zu unterziehen.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 4. Leipzig 1841., S. 178.
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