Spedition

[240] Spedition nennt man das von gewissen Personen, den Spediteurs, betriebene Geschäft, dafür zu sorgen, daß Waaren nach dem von dem Entsender bestimmten Orte richtig geschafft werden. Da nämlich im kaufmännischen Verkehre nicht immer zwischen den Orten, an welchen Verkäufer und Käufer wohnen, directe Verbindung durch Frachtfuhren stattfindet, da auch nicht alle Bestellungen so bedeutend sind, daß der Verkäufer für sie eine Frachtfuhre annimmt, so ist es von Wichtigkeit, daß der Verkäufer Jemanden wisse, der von dem Orte, bis wohin er selbst die Waare ausschicken kann, dieselbe weiter bis zum Orte ihrer Bestimmung befördert. Der Spediteur hat im Allgemeinen das Interesse des Absenders der durch seine Hände gehenden Waare wahrzunehmen, also dieselbe bei ihrer Ankunft zu untersuchen, ob die Ballen nicht geöffnet worden, ob sie das gehörige Gewicht noch haben, ob sie äußerlich noch in guter Beschaffenheit sind u.s.w. Hierbei dient ihm die zu diesem Zwecke von dem Absender zugekommene Anzeige, der Avisbrief. Für seine Bemühungen hat der Spediteur den Anspruch auf gewisse Speditionsgebühren oder Provision, und über diese, sowie über alle von ihm etwa gemachte Auslagen stellt er dem Empfänger der Waare eine sogenannte Spesenrechnung aus.

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Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 4. Leipzig 1841., S. 240.
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