Apothekerkammern

[83] Apothēkerkammern, Standesvertretungen der Apotheker in Preußen, ins Leben gerufen durch königl. Verordnung vom 2. Febr. 1901. Jede Provinz hat eine Kammer. Delegierte der Kammern bilden den Apothekerkammerausschuß in Berlin, der zwischen Regierung und A. und zwischen letztern untereinander vermittelt.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 83.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika