Arbeitsnachweisungsbureaus

[91] Arbeitsnachweisungsbureaus, Arbeitsbörsen, Anstalten, die Arbeitsvermittlung zwischen Arbeitgebern und Arbeitern besorgen. Sie wurden bis in die neueste Zeit meistens von Privaten, gemeinnützigen Vereinen oder Berufsverbänden betrieben. Neuerdings sind auch zahlreiche A. (Arbeitsämter) von Städten eingerichtet, 1895 in Württemberg ein Zentralbureau. – Vgl. Eckert (1902).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 91.
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