Arnold [8]

[101] Arnold, Joh., ein Müller in der Neumark, bekannt durch einen Prozeß wider seinen Erbpachtherrn Grafen Schmettau, worin er durch mehrere Entscheidungen unterlag. Friedrich d. Gr. nahm sich darauf des vermeintlich widerrechtlich Verurteilten dergestalt an, daß er (1. Jan. 1780) die Richter eigenmächtig zu Entschädigung und Gefängnisstrafe verurteilte. Eine nach Friedrichs II. Tode vorgenommene Revision ergab die Unschuld der Beamten. – Vgl. Sengebusch (1829), Dickel (1891).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 101.
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