Augustiner

[125] Augustīner, jüngster Bettelorden der kath. Kirche, erwachsen aus verschiedenen Vereinen, denen Innozenz IV. 17. Jan. 1244 die sog. Regel des heil. Augustinus gab. Ihre Entartung rief im 14. und 15. Jahrh. neue Kongregationen hervor, unter ihnen die sächsische, der Staupitz und Luther angehörten. 1567 versetzte Pius V. die A. unter die Bettelorden. 1580 erhielten sie ihre jetzige Verfassung mit einem in Rom residierenden Generalprior. Thomas von Jesus in Portugal (gest. 1582) begründete die strengern Augustinerbarfüßer oder unbeschuhten Augustinereremiten. Der einst blühende Orden in neuerer Zeit fast überall aufgehoben. – Vgl. Kolde (1879).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 125.
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