Bedingtes Urteil

[172] Bedingtes Urteil, im Zivilprozeß ein End- oder Zwischenurteil, das die Entscheidung von der Leistung oder Nichtleistung eines zugeschobenen oder richterlichen Eides seitens einer Partei abhängig macht.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 172.
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