Beichtvater

[174] Beichtvater, Beichtiger, der beichtehörende Geistliche, durch besondere bischöfl. Bestimmung dazu berechtigt. Oft sind ganze Mönchsorden als solche zu B. bestimmt.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 174.
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