Beilager

[174] Beilager, früher eine die rechtsgültige Vollziehung der Ehe symbolisierende feierliche Besteigung des gemeinschaftlichen Lagers, wobei sich fürstl. Personen auch durch einen Abgesandten vertreten lassen konnten.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 174.
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