Beisitz

[175] Beisitz, Recht des überlebenden Ehegatten auf eine mit den Kindern gemeinschaftliche Verwaltung und Benutzung des vom verstorbenen Ehegatten hinterlassenen Vermögens.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 175.
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