Beisitz

[504] Beisitz (Beiseß), das in Deutschland vorkommende Recht des überlebenden Ehegatten, das Vermögen d es Verstorbenen mit den Kindern gemeinschaftlich zu nutzen u. zu verwalten. Es hört auf, wenn der überlebende Ehegatte wieder heirathet, u. wenn Kinder eigene Haushaltung anstellen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 504.
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