Bistum

[213] Bistum, der Sprengel eines Bischofs. Die mittelalterlichen B. wurden durch Mehrung der Lehnsrechte zu selbständigen Fürstentümern, über deren Belehnung durch Kaiser oder Papst der Investiturstreit (s.d.) entstand. Durch Säkularisation kamen sie im 16., 17. und 19. Jahrh. in Wegfall; jetzt nur noch kirchliche Verwaltungsbezirke. In Deutschland gibt es 25 B., darunter die 5 Erz-B. (nur [213] mit Ehrenvorrang) Köln, Gnesen-Posen, Freiburg i. Br., Bamberg, München-Freising.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 213-214.
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