Brandmauer

[256] Brandmauer, die vom Grunde aus selbständig zwischen zwei Gebäuden aufgeführte, durchaus massive, starke Mauer, die die Fortpflanzung von Feuer von einem zum andern Gebäude verhindern soll. Bei geschlossenen Häuserreihen führt man die B. als Brandgiebel ein Stück (meist 30-50 cm) über die Dächer hinaus.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 256.
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