Chlorofórm

[339] Chlorofórm, Trichlormethan, süßlich riechende und schmeckende, farblose, flüchtige Flüssigkeit von 1,5 spez. Gewicht, bei – 70° erstarrend, bei 61° siedend; an sich nicht brennbar, verbrennt es, mit Alkohol gemischt, mit grüner, rauchender Flamme; in Alkohol und Äther reichlich, in Wasser kaum löslich, entsteht durch Destillation von wässerigem Alkohol mit Chlorkalk, am reinsten aus Chloral (Chloral-C.) durch Einwirkung wässeriger Natronlauge etc., wird durch Schütteln mit konzentrierter Schwefelsäure und Destillation gereinigt, dient bes. als Lösungsmittel für Harze, Guttapercha, Alkaloide etc., in der Heilkunde zum Chloroformieren, d.h. zur Bewußtlosmachung (Chloroformnarkose) durch Einatmen von C. (durch Simpson 1847 eingeführt) bei Operationen und heftigen Schmerzen. – Vgl. Luther (1893).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 339.
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