Einigungsämter

[489] Einigungsämter (Einungsämter), Schiedsgerichte zur Verhütung oder Beendigung von Arbeitseinstellungen, bestehend gewöhnlich aus Vertretern der Arbeitgeber und Arbeitnehmer, zuerst entstanden in England, durch Gesetz vom 29. Juli 1890 auch in Deutschland staatlich organisiert, und zwar fungieren hier die Gewerbegerichte (s.d.) als E.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 489.
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