Einschreibesystem

[490] Einschreibesystem, Inskriptionssystem, bei Staatsanleihen die Einrichtung, die Forderungen auf den Namen der einzelnen Gläubiger in das Staatsschuldbuch einzutragen.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 490.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika