Einstehen

[490] Einstehen, in der Militärsprache die freiwillige Stellvertretung eines Wehrpflichtigen (des Einstellers) durch einen andern (den Einsteher, Ersatzmann), ist bei den Heeren mit allgemeiner Wehrpflicht nicht zulässig.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 490.
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