Erbverbrüderung

[525] Erbverbrüderung, Vertrag, wodurch sich regierende Familien ein für den Fall des Aussterbens der einen eintretendes, gewöhnlich wechselseitiges Erbrecht zusichern.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 525.
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